Immobilien- und Anlagerecht


In der BRD existiert ein Privatvermögen von ca. 12.000 Milliarden Euro. Gerade in Zeiten unsicherer Finanzmärkte suchen die Eigentümer nach Möglichkeiten der sicheren Geldanlage. Ein zentraler Aspekt der Geldanlage (und Altersvorsorge) ist der Erwerb einer Immobilie. Wir begleiten sowohl Käufer als auch Verkäufer bei der Gestaltung und der Abwicklung eines Immobilienerwerbs, setzen Ihre Rechte aber auch bei Vertragsstörungen mit aller Konsequenz für Sie durch.

 

Darüber hinaus beraten und vertreten wir seit vielen Jahren Anleger, welche durch fehlerhafte Beratung von Anlageberatern oder durch falsch formulierte Prospekte untaugliche und risikobehaftete Geld- und Wertanlagen erworben haben. Hier setzen wir uns konsequent für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche ein, sei es gegen den Berater, sei es gegen den Anbieter.

 

Themen:

Immobilienkauf, Grundstückserwerb, notarieller Kaufvertrag, Grundbuch, Auflassung, Vormerkung, Hypothek, Grundschuld, Sicherungsgrundschuld, Darlehensvertrag, Zinsen, Immobilienfonds, Geldanlage, Beratungsprotokoll, Aufklärungsfehler, anleger- und anlagegerechte Beratung, Beteiligung, Aktien, Depot, Kommanditbeteiligung, Totalverlust, Aktienfonds, Unternehmensbeteiligung, Totalverlust